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INSTITUTUM LATINUM BILD
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Vertrag
Mit der Anmeldung durch den/die Vertragspartner(in) und der Anmeldebestätigung durch die ILG Institutum Latinum GmbH kommt ein Schulungsvertrag zustande.

Teilnehmerzahl
Die Durchführung eines Lehrgangs ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus einem wichtigen, nicht von der ILG Institutum Latinum GmbH zu vertretenden Grund, kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bei Absage des Lehrgangs werden bereits gezahlte Gebühren voll erstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Rechte.

Gebühren
Die Lehrgangsgebühr ergibt sich aus dem Infoblatt. Die Gebühr wird mit Rechnungsstellung - 28 Tage vor Lehrgangsbeginn - in voller Höhe fällig. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Auch versäumter Unterricht wird berechnet.

Kündigung
Eine Kündigung des Schulungsvertrages ist bei Lehrgängen bis zu einer Dauer von 3 Monaten ausgeschlossen. Bei allen anderen Lehrgängen kann jeder Vertragspartner jeweils zum Ende eines Halbjahres kündigen. Es wird der nur jeweils erteilte Unterricht berechnet.

Rücktritt
Ein Rücktritt des Vertragspartners ist nur bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Die Rücktrittsgebühr ergibt sich aus dem Infoblatt. Der Rücktritt ist per Einschreiben zu erklären.

Unterrichtstermine
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die jeweiligen Schulungstermine ergeben sich aus dem Informationsblatt oder werden mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Im Einzelfall kann die ILG Institutum Latinum GmbH Schulungstermine verschieben.

Haftung
Sollte wegen Krankheit von Dozenten oder aus einem anderen wichtigen Grund die Unterrichtsdurchführung nicht möglich und nicht verschiebbar sein, werden die Lehrgangsgebühren für den nicht erteilten Unterricht anteilsmäßig zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegen das Schulungsunternehmen  ILG Institutum Latinum GmbH geltend gemacht werden.
Die
ILG Institutum Latinum GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden, auch dann nicht, wenn der Unterricht in fremden Räumen stattfindet.

Prüfung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet ausschließlich die prüfende Stelle. Die Anmeldung zur Prüfung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Teilnehmer(innen).

Datenspeicherung
Der/die Vertragspartner(in) stimmt zu, dass seine/ihre persönlichen Daten für Verwaltungszwecke maschinell erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen.

Sonstiges
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

Gerichtsstand ist Osnabrück.

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 10. Oktober 2008.

 


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