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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Vertrag
Mit der Anmeldung durch den/die Vertragspartner(in) und
der Anmeldebestätigung durch die ILG Institutum Latinum GmbH kommt ein Schulungsvertrag
zustande.
Teilnehmerzahl
Die Durchführung eines Lehrgangs ist an eine
Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus einem
wichtigen, nicht von der ILG Institutum Latinum GmbH zu vertretenden Grund, kann der
Lehrgang verschoben oder abgesagt werden. Bei Absage des Lehrgangs werden
bereits gezahlte Gebühren voll erstattet. Darüber hinaus bestehen keine
weiteren Rechte.
Gebühren
Die Lehrgangsgebühr ergibt sich aus dem Infoblatt. Die
Gebühr wird mit Rechnungsstellung - 28 Tage vor Lehrgangsbeginn - in voller
Höhe fällig. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Auch versäumter Unterricht wird berechnet.
Kündigung
Eine Kündigung des Schulungsvertrages ist bei
Lehrgängen bis zu einer Dauer von 3 Monaten ausgeschlossen. Bei allen anderen
Lehrgängen kann jeder Vertragspartner jeweils zum Ende eines Halbjahres
kündigen. Es wird der nur jeweils erteilte Unterricht berechnet.
Rücktritt
Ein Rücktritt des Vertragspartners ist nur bis 4 Wochen
vor Lehrgangsbeginn möglich. Die Rücktrittsgebühr ergibt sich aus dem Infoblatt.
Der Rücktritt ist per Einschreiben zu erklären.
Unterrichtstermine
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die
jeweiligen Schulungstermine ergeben sich aus dem Informationsblatt oder werden
mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Im Einzelfall kann die ILG Institutum Latinum GmbH Schulungstermine verschieben.
Haftung
Sollte wegen Krankheit von Dozenten oder aus einem
anderen wichtigen Grund die Unterrichtsdurchführung nicht möglich und nicht
verschiebbar sein, werden die Lehrgangsgebühren für den nicht erteilten
Unterricht anteilsmäßig zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren
Ansprüche gegen das Schulungsunternehmen ILG Institutum Latinum GmbH geltend gemacht werden.
Die ILG Institutum Latinum GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden, auch dann nicht,
wenn der Unterricht in fremden Räumen stattfindet.
Prüfung
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet
ausschließlich die prüfende Stelle. Die Anmeldung zur Prüfung liegt im
alleinigen Verantwortungsbereich der Teilnehmer(innen).
Datenspeicherung
Der/die Vertragspartner(in) stimmt zu, dass seine/ihre
persönlichen Daten für Verwaltungszwecke maschinell erfasst, gespeichert und
verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten ist ausgeschlossen.
Sonstiges
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese Formerfordernis
kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt
werden.
Gerichtsstand ist Osnabrück.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 10. Oktober
2008.
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